Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 27. November 2013
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1702 Titel 686 01 Erläuterungsnummer 2 eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 6.050 T€ zu leisten.
Der Fonds Heimkinder Ost ist seit Mitte Oktober 2013 illiquide. Ein Antrag des BMFSFJ auf Einwilligung in die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 6.050 T€ sowie die Bitte um Zustimmung zu einer Zahlung Zug um Zug entsprechend der Höhe der getätigten Zahlungen der Länder liegen dem BMF vor. Ursache für die Illiquidität ist zum einen die unerwartet hohe Zahl der Betroffenen und deren Antragsverhalten sowie die Abweichung der Zeitabfolge des Antragsvolumens von der Abbildung in der Verwaltungsvereinbarung und zum anderen der Umfang der Leistungen pro Antragsteller. Für 2013 besteht daher ein Mehrbedarf von insgesamt 12.100 T€ (Anteil für Bund und neue Länder jeweils 6.050 T€). Im Hinblick auf die paritätische Finanzierung des Fonds durch Bund und neue Länder haben sich verschiedene neue Länder bereits zu einer Einzahlung ihres Anteils bereit erklärt.
Nach Auskunft des BMFSFJ ist auf der Grundlage der bisherigen Antragsentwicklung sowie der bisherigen Auszahlungen pro Leistungsbescheid mit einem zusätzlichen zukünftigen Finanzbedarf des Fonds Heimkinder Ost zu rechnen, der den derzeitigen Ansatz von insgesamt 40 Mio. € erheblich übersteigt. Hierbei gehen BMFSFJ und neue Länder von einem Volumen von insgesamt voraussichtlich bis zu 200 Mio. € für den Fonds Heimkinder Ost aus.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nachträglich informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter