Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg Vorpommern Schwerin, den 30. November 2010

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß dem Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern übersende ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion" mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte des aus § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sellering

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als "Verfolgte des NS-Regimes" anzuerkennen.

Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion einen eigenständigen Rentenanspruch erhalten und damit nicht länger auf Leistungen der Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Die Rentenhöhe soll die Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht unterschreiten.

Aufgrund des Alters der Holocaustüberlebenden wird die Bundesregierung um die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs gebeten.

Begründung:

Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991 wurde jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion ermöglicht, durch entsprechende Anwendung nach dem "Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge" als sogenannte Kontingentflüchtlinge in die Bundesrepublik einzureisen.

Die unter diesen jüdischen Emigranten befindlichen ehemaligen Gefangenen der Konzentrationslager und Ghettos haben aufgrund der für sie geltenden Bestimmungen bis heute keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes.

Dieser Umstand hat unter anderem zur Folge, dass jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion keine NS-Opfer-Rente beziehen können und somit von Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter abhängig sind. Entsprechend haben sich die betroffenen Holocaustüberlebenden den jährlichen Antrags- und Prüfverfahren der Sozialhilfe zu unterziehen und dürfen nur geringe Geldsummen ansparen, selbst wenn es sich dabei um die Unterstützungsleistungen der "Jewish Claims Conference" handelt.

Es ist deshalb erforderlich, dass jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion von der Bundesrepublik Deutschland offiziell als "Verfolgte des NS-Regimes" anerkannt werden und einen eigenen Rentenanspruch erhalten, der sie von der Leistung der Grundsicherung im Alter unabhängig macht.