Antrag der Länder Hessen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)

Punkt 9 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

I.

Der Bundesrat begrüßt, dass vor dem Gesetzgebungsverfahren und während des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufgrund des gemeinsamen Ziels, auch zukünftig die medizinische Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten zu gewährleisten, eine durchweg konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfolgt ist.

II.

Besonders positiv bewertet der Bundesrat, dass folgende Forderungen der Länder durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz erfüllt werden:

III.

Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass seine mit Stellungnahme vom 23. September 2011 geäußerte Kritik (BR-Drucksache 456/11(B) PDF , Seite 84) an dem neuen Segment der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V) aufgegriffen und die zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und den Ländern anschließend vereinbarten Eckpunkte nahezu vollständig umgesetzt worden sind.

IV.

Die Entwicklung der Kostensituation der Krankenhäuser macht es erforderlich, kurzfristig weitere Schritte zu unternehmen, um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu sichern, wie in der Stellungnahme des Bundesrates in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 gefordert.