Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst:

Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,