Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst:
Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
- - den Sparbeitrag der Krankenhäuser im Jahr 2012 vor dem Hintergrund der Tarifsteigerungen und der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern zurückzunehmen und den neuen Orientierungswert fristgerecht einzuführen,
- - den Ländern die Möglichkeit zu geben, in Abhängigkeit von der konkreten Versorgungssituation ausnahmsweise die Anforderungen an die Leitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) anzupassen, um die Förderung von MVZ zur Versorgung im ländlichen Raum nicht zu verhindern. Die Struktur von MVZ muss dann so angelegt werden, dass Anreize für Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich der Arbeitsbedingungen geschaffen sowie flexible und mobile Versorgungsformen unter diesem Dach leichter verwirklicht werden können.