Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 26. November 2013
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2013 i.V.m. § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit seine Einwilligung erteilt hat, bei Kapitel 1511 Titel 712 01 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 7.570.000 € zu leisten.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich insbesondere aus Kostensteigerungen und Verzögerungen im Bauablauf der Großen Baumaßnahme zur langfristigen Unterbringung des Robert Koch-Instituts in Berlin. Ohne die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Anpassung der vergebenen Aufträge bzw. die Neuvergabe von Aufträgen nicht möglich. Weitere Bauverzögerungen oder sogar die Stilllegung der Baumaßnahme mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Bund wären die Folge.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nachträglich informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter