Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.