Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, zu dem am 15. Oktober 2004 zugeleiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.
Begründung
Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfes notwendig. Bisher konnten auf Fachebene wesentliche Fragen nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten sind. Eine vorläufige Länderumfrage lässt für den Agrarausschuss eine Vielzahl von Anträgen erwarten, die einer gründlichen Beratung bedürfen. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.