Punkt 1 der 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 ( § 25 Satz 1 Arbeitszeitgesetz)
In Artikel 1 ist die Jahreszahl "2007" durch die Jahreszahl "2006" zu ersetzen.
Folgeänderungen:
- a) Das Vorblatt ist wie folgt zu ändern:
- aa) Im Abschnitt "A. Problem und Ziel" sind im 1. Absatz die Wörter "zwei Jahre" durch die Wörter "ein Jahr" zu ersetzen.
- bb) Im Abschnitt "B. Lösung" sind im 1. Absatz die Wörter "zwei Jahre bis 31.12.2007" durch die Wörter "ein Jahr bis 31.12.2006" zu ersetzen.
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) Im Abschnitt "A. Allgemeines" sind im 1. Absatz die Wörter "zwei Jahre" durch die Wörter "ein Jahr" zu ersetzen.
- bb) Im Abschnitt "B. Zu den einzelnen Regelungen" sind im Abschnitt "Zu Artikel 1" die Wörter "zwei Jahre bis 31.12.2007" durch die Wörter "ein Jahr bis 31.12.2006" zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Um einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen herbeizuführen, erscheint eine Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 für alle Beteiligten vertretbar. Bestehende tarifvertragliche Vereinbarungen bleiben von dieser Verlängerung unberührt.