Unterrichtung durch die Bundesregierung
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bundesrepublik Deutschland Berlin, 21. Dezember 2016 Die Bundeskanzlerin
An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeten
Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 21. Dezember 2016 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 713/16(B)