Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 19. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

unverändert angenommen.


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 559/06 (PDF)