Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gebietskörperschaften im Sinne der Mitteilung als wichtige Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit wahrnimmt und in ihrer Rolle stärken möchte. Das Vorhaben der Kommission, in einen strukturierten entwicklungspolitischen Dialog mit den Gebietskörperschaften einzutreten und deren Interessenvertretung als subnationale Akteure auf der EU-Ebene zu verbessern, wird begrüßt, soweit der Grundsatz der Subsidiarität beachtet und am Prinzip der mitgliedstaatlichen Freiwilligkeit festgehalten wird.
- 2. Der Anspruch der Kommission, den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik gegenüber den Gebietskörperschaften durchzusetzen, wird aus Sicht des Bundesrates jedoch mit Vorbehalt gesehen. Die Entwicklungszusammenarbeit der Gebietskörperschaften zeichnet Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Der Versuch der Kommission, die entwicklungspolitischen Maßnahmen der Gebietskörperschaften in ein europäisches Rahmenkonzept und damit auch in die EU-Entwicklungspolitik einzubinden, ist zwar sinnvoll, kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die Gebietskörperschaften nicht funktionalisiert und in ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen überreguliert werden. Außerdem muss den besonderen Bedürfnissen, Stärken und Kompetenzen der Gebietskörperschaften sowie besonderen Bedingungen (z.B. langjährige existierende Partnerschaften) Rechnung getragen werden. Dies gilt auch für Maßnahmen der Berichterstattung.
Ein Strategiekonzept der EU sollte lediglich ein Orientierungsrahmen sein, der die Gebietskörperschaften in ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen fachlich leitet und unterstützt.