Antrag des Landes Brandenburg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Drucksache 768/13 (PDF) -
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Drucksache 770/13 (PDF) und zu770/13 -
Punkte 8a) und 8c) der 918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen in BR-Drucksache 768/1/13 wie folgt beschließen:
"Nummer 68 (Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch)
Die pauschale Anpassung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle an das Verfahren der delegierten Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV ist für die Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasser-Richtlinie ungeeignet, denn es handelt sich hier nicht um legislative Regelungen, sondern vielmehr um die Ausgestaltung von Vollzugsaufgaben, die grundsätzlich der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten und der mit dem Vollzug betrauten Länder überlassen bleiben müssen. Anstelle delegierter Rechtsakte käme daher eher die Umstellung auf Durchführungsrechtsakte nach Artikel 291 AEUV in Betracht."