Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs
Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.