Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 19. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses
den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs< /p>