Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Bericht der Bundesregierung zur Tätigkeit des Europarats im Jahr 2004 zur Kenntnis. Er begrüßt, dass der Europarat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Unterstützung und Stabilisierung derjenigen Länder Ost- und Südosteuropas gesetzt hat, die nicht Mitglied der EU sind und deren Beitritt nicht auf der Tagesordnung steht. In enger Zusammenarbeit mit der EU hat der Europarat vor allem in diesen Ländern eine wichtige Funktion bei der Durchsetzung von Menschenrechten, pluralistischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und trägt damit zur Entwicklung einer europäischen Wertegemeinschaft bei.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durch die Reform des Verfahrens entlastet wird und seine langfristige Funktionsfähigkeit dadurch gesichert wird. Der Bundesrat nimmt dies zum Anlass, die Bundesregierung darauf hinzuweisen, dass auch eine Reform des nationalen Verfahrens der Richterbenennung notwendig ist. Die Benennung der Persönlichkeiten, die für die Wahl als deutscher Richter beim EGMR vorgeschlagen werden, ist bislang gesetzlich nicht geregelt, sondern wird allein von der Bundesregierung vorgenommen. Dieses Verfahren wird der Bedeutung dieser Ämter nicht gerecht. Das nationale Verfahren zur Benennung der Richter am EGMR sollte daher geregelt und eine Mitwirkung der Länder vorgesehen werden.
- 3. Der Bundesrat bedauert, dass bisher eine Konvention des Europarats zur regionalen Selbstverwaltung nicht zustande gekommen ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine entsprechende Konvention einen erheblichen Mehrwert für die demokratische Mitwirkung der Bürger an politischen Entscheidungen in allen Mitgliedstaaten des Europarats hätte (siehe Entschließung des Bundesrates vom 27. März 1998 (BR-Drucksache 697/97 (Beschluss) und die Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung vom 5. Oktober 1999 (BR-Drucksache 555/99 sowie den Beschluss des Bundesrates zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats vom 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 484/04(Beschluss) ). Er fordert daher die Bundesregierung auf, am Ziel einer Regionalcharta festzuhalten. Das von der 14. Konferenz der für Kommunal- und Regionalwesen zuständigen Minister am 24./25. Februar 2005 in Budapest beschlossene Monitoring der Entwicklung der regionalen Selbstverwaltung kann kein Ersatz für eine Regionalcharta sein.
Solange keine Mehrheit für die Charta der regionalen Selbstverwaltung erreichbar erscheint, sollte zumindest der politische Kern des Anliegens in geeigneter Weise weiter verfolgt werden. Den Regionen kommt in einem zusammenwachsenden Europa, das von unten nach oben aufgebaut ist, eine zentrale Rolle zu. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Bedeutung der Regionen in Europa offensiv zu vertreten und sich weiterhin für das wichtige Anliegen einer europaweiten Stärkung des Prinzips der regionalen Selbstverwaltung einzusetzen. Die Bundesregierung wird gebeten, in ihren künftigen Berichten die dazu unternommenen Aktivitäten darzustellen.