Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011)

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. November 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.