Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Bericht der Bundesregierung zur Tätigkeit des Europarats im Jahr 2004 zur Kenntnis. Er begrüßt, dass der Europarat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Unterstützung und Stabilisierung derjenigen Länder Ost- und Südosteuropas gesetzt hat, die nicht Mitglied der EU sind und deren Beitritt nicht auf der Tagesordnung steht. In enger Zusammenarbeit mit der EU hat der Europarat vor allem in diesen Ländern eine wichtige Funktion bei der Durchsetzung von Menschenrechten, pluralistischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und trägt damit zur Entwicklung einer europäischen Wertegemeinschaft bei.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durch die Reform des Verfahrens entlastet wird und seine langfristige Funktionsfähigkeit dadurch gesichert wird. Der Bundesrat nimmt dies zum Anlass, die Bundesregierung darauf hinzuweisen, dass auch eine Reform des nationalen Verfahrens der Richterbenennung notwendig ist. Die Benennung der Persönlichkeiten, die für die Wahl als deutscher Richter beim EGMR vorgeschlagen werden, ist bislang gesetzlich nicht geregelt, sondern wird allein von der Bundesregierung vorgenommen. Dieses Verfahren wird der Bedeutung dieser Ämter nicht gerecht. Das nationale Verfahren zur Benennung der Richter