918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, Herrn Staatsminister Helmut Brunner (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen zu bestellen.
C
- 3. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat außerdem, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes als besonders eilbedürftig zu bezeichnen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Um insbesondere den Ländern, die derzeit am EU-Schulobstprogramm teilnehmen oder dies für das Schuljahr 2014/15 beabsichtigen, den Zugang zum erhöhten Kofinanzierungssatz zu sichern, ist das Bundesgesetz umgehend zu ändern.