Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
(Informationsweiterverwendungsgesetz IWG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 19. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG)

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 358/06 (PDF)