Punkt 8 der 828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat schließt sich der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Verwaltungsverfahrensrechts in Nummer VI Abschnitte I, II.1 sowie II.2 (vgl. BR-Drucksache zu 764/06 (PDF) ) an und fordert ebenfalls, die Änderungen aus den einzelnen Fachgesetzen in das Verfahrensrecht zu übernehmen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die vorstehende Entschließung gibt mit einer Einschränkung die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses in dessen Sitzung vom 09.11.2006 (BR-Drs. 764/1/06, Nr. 2) wieder.
Die Aufforderung des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung in Nr. VI Abschnitt II.3 der Entschließung, sie solle sich bei den Ländern für eine Umsetzung in deren Verwaltungsverfahrensgesetzen einsetzen, ist für den Bundesrat nicht zu übernehmen. Die Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder werden durch diese selbst, ohne Einwirkung der Bundesregierung, vorgenommen.