Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.