Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.