Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 356/06 (PDF)