Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses
- - Drucksache 016/3154 -
den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- - Drucksache 016/2452 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird in § 1 die Angabe "(BGBl. 0211 S. 2886)" durch die Angabe "(BGBl. 2002 II S. 2866)" ersetzt.
- 2. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:
Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten- Das Grundrecht der Freiheit der Person ( Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
- 3. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.
Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 356/06 (PDF)