Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2012: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 2302 Titel 687 54 - Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den Afrikanischen Entwicklungsfonds - bis zur Höhe von 6.100 T€
Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 6. Dezember 2012 Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 2302 Titel 687 54 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 6.100 T€ zu leisten.
Die höheren Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den Afrikanischen Entwicklungsfonds ergeben sich aufgrund einer gegenüber dem Aufstellungskurs für den Bundeshaushalt 2012 ungünstigeren Wechselkursentwicklung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem längerfristigen internationalen Vertrag (Beitragsurkunde).
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.