Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
(Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 27. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 016/3157 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG) - Drucksache 016/2474 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. In der Eingangsformel werden die Wörter "mit Zustimmung des Bundesrates" gestrichen.

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. In Artikel 2 wird die Angabe "2008" durch die Angabe "2009" ersetzt.

4. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Das Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), zuletzt geändert durch ... (BGBl. I S....), wird wie folgt geändert:

5. In Artikel 4 Nr. 1 werden in Absatz la Satz 1 Nr. 2 nach dem Wort "Vereinigung" die Wörter "oder Kassenzahnärztliche Vereinigung" eingefügt.

6. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

8. Artikel 8 wird wie folgt gefasst:

Artikel 8
Inkrafttreten


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 3 053/06 (PDF)