Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, zu dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren über den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegnerin die verfassungsrechtlichen Rechte der Antragstellerin verletzt, indem sie mit Schreiben vom 4. und 13. Februar 2004 gegen auf anderweitigem Rechtsgrund beruhende Ansprüche der Antragstellerin die Aufrechnung erklärt und sich dadurch eines auf Artikel 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG gestützten Haftungsanspruchs wegen nicht ordnungsmäßiger Verausgabung von Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft berühmt