Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt, den 7. Oktober 2009
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung der KfW teile ich Ihnen mit, dass aufgrund von § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes mit Ablauf des Jahres 2009 u.a. folgende Mitglieder des Verwaltungsrats ausscheiden, die gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 3 des KfW-Gesetzes vom Bundesrat bestellt werden:

Die Mitglieder wurden durch Beschluss vom 15. Dezember 2006 bestellt.

Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen (Berufungsrichtlinien) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden. Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/ Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.

Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.


Mit freundlichen Grüßen
Peer Steinbrück