Antrag des Landes Berlin
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten
Punkt 10 der 918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 5 der BR-Drucksache 755/1/13 die folgende Ziffer 5 beschließen:
5. Der Vorschlag setzt einseitig auf die Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftüten (mit einer Wandstärke von unter 50 Mikron), ohne die sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Die Anzahl der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten pro Person weicht in den Mitgliedstaaten um den Faktor 30 voneinander ab; zudem gibt es bei der Entsorgungsinfrastruktur erhebliche Qualitätsunterschiede. Daher ist auch bei den auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen eine Differenzierung notwendig.
In Deutschland liegt der Verbrauch an Kunststofftüten pro Person um etwa zwei Drittel unter dem EU-Durchschnitt. Zudem verfügt Deutschland über eine qualitativ hochwertige Erfassungs- und Verwertungsinfrastruktur, über die auch Kunststofftüten entsorgt werden.