918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollte insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO₂ vom forstlichen Umweltmonitoring erfasst werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In der Verordnung (ForUmV) sind zwar in § 1 "atmosphärische Stoffeinträge", "Bodenwasser ..." und "Luftqualität" als Bestandteile der Grunddatenerhebung erwähnt, eine Spezifizierung der zu untersuchenden Stoffe unterbleibt jedoch. Dies wird als Nachteil empfunden, da damit offen gelassen wird, was in diesen Bereichen eigentlich erfasst werden soll. Auch die Erwähnung "international anerkannter Standards" (§ 4) ändert an dieser Beliebigkeit nichts.