Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Neue Haushaltsinstrumente für ein stabiles Euro-Währungsgebiet innerhalb des Unionsrahmens - COM (2017) 822 final
Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die auf dem Bericht der fünf Präsidenten und den 2017 ergangenen Reflexionspapieren aufbauende Mitteilung der Kommission, mit der neue Haushaltsinstrumente vorgeschlagen werden, um die EU krisenfester und stabiler zu machen.
2. Er stellt fest, dass eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion dazu genutzt werden muss, die Stabilität der Eurozone auszubauen. Dies gilt für Zeiten einer guten konjunkturellen Entwicklung und für Krisenzeiten gleichermaßen.
3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Förderzwecke "Strukturreformen" und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) ganz grundsätzlich unterscheiden und daher nicht durch eine Verknüpfung auf operativer Ebene vermischt werden dürfen. Insbesondere dürfen die ESIF nicht zur Finanzquelle für einen neuen Förderzweck werden, da dies die Gefahr des Mittelverlusts auf der Ebene der Regionen/Länder birgt. Soll zur Anreizsetzung für Strukturreformen ein eigenes Instrument geschaffen werden, darf dieses finanziell nicht zu Lasten der eigentlichen ESIF-Förderung gehen, auch nicht nach 2020.