Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring
(ForUmV)

Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollte insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO₂ vom forstlichen Umweltmonitoring erfasst werden.