Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Deutschland dem Prozess der Europäischen Einigung viel zu verdanken hat. Ein starkes und geeintes Europa ist für Deutschland der beste Garant für eine gute Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand. Um dieses Ziel zu erreichen, hält der Bundesrat es für notwendig, die EU in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken.
- 2. Die Kommission hat mit ihrer Mitteilung eine beschreibende Übersicht über die nach ihrer Auffassung notwendigen Elemente einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vorgelegt. Die Übersicht baut insbesondere auf den bereits vorliegenden Reflexionspapieren auf und enthält auch einen Fahrplan zur Vollendung der WWU bis zum Jahr 2025. Mit der gleichzeitigen Vorlage weiterer Papiere werden einige Elemente in konkretisierender Weise beschrieben. Der Bundesrat sieht in der Mitteilung eine gute Grundlage für die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Vollendung der WWU.
- 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Bedingungen für Innovation und Investitionen innerhalb der Eurozone zu verbessern und fordert dazu auf, das Klima für private und öffentliche Investitionen auch im europäischen Kontext zu verbessern und den freien Kapitalverkehr innerhalb der Eurozone weiter zu kräftigen.
- 4. Nach seiner Auffassung bedarf es eingehender und ergebnisorientierter Erörterungen, um zu einer für alle Mitgliedstaaten zustimmungsfähigen und deren grundlegende Belange berücksichtigenden Architektur der WWU zu kommen. Daraus folgt ein umfangreicher Abstimmungsprozess mit entsprechendem Zeitbedarf.
- 5. Nach Auffassung des Bundesrates sollte der Abstimmungsprozess möglichst bis zu den Europawahlen im Jahr 2019 abgeschlossen sein und zu einem Konsens unter den Mitgliedstaaten geführt haben, damit diese grundlegende Reform für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar und nachvollziehbar wird.
- 6. Er weist vorsorglich darauf hin, dass das Zustimmungsrecht des Bundesrates nach Artikel 23 Grundgesetz zu wahren ist.
- 7. Zu den vorgelegten Papieren der Kommission bezüglich der konkretisierenden Einzelvorschläge nimmt der Bundesrat gesondert Stellung.