Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Hochrangige Gruppe der Kommission "Mobilität und Übergangsfristen")
Der Bundesrat hat in seiner 817. Sitzung am 25. November 2005 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Hochrangige Gruppe der Kommission "Mobilität und Übergangsfristen"
einen Vertreter des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen