Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2012) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 28. November 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 154 Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erstellt die Bundesregierung jährlich einen Rentenversicherungsbericht. Einmal pro Legislaturperiode wird der Rentenversicherungsbericht um einen Bericht nach § 154 Absatz 2 SGB VI (sogenannter Alterssicherungsbericht) ergänzt.

Wird als Bundestags-Drucksache 17/11740 verteilt.

Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Rentenversicherungsbericht 2012 sowie den Alterssicherungsbericht 2012* beschlossen, die ich hiermit übersende.

Darüber hinaus übersende ich gemäß § 155 Absatz 2 SGB VI das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Ursula von der Leyen

* siehe Drucksache 750/12 (PDF)