Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2012) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 28. November 2012
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 154 Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erstellt die Bundesregierung jährlich einen Rentenversicherungsbericht. Einmal pro Legislaturperiode wird der Rentenversicherungsbericht um einen Bericht nach § 154 Absatz 2 SGB VI (sogenannter Alterssicherungsbericht) ergänzt.
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Rentenversicherungsbericht 2012 sowie den Alterssicherungsbericht 2012* beschlossen, die ich hiermit übersende.
Darüber hinaus übersende ich gemäß § 155 Absatz 2 SGB VI das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012.