Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission der Durchführung von wachstumsfördernden Strukturreformen in den Mitgliedstaaten hohe Priorität einräumt und die Vergabe von EU-Mitteln zukünftig stärker an Reformen in den Mitgliedstaaten knüpfen will.
- 2. Er stellt fest, dass es primär Aufgabe der Mitgliedstaaten ist und in deren eigenem Interesse liegt, Strukturreformen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen. Den Mehrwert des Programms für Strukturreformen sieht der Bundesrat besonders darin, reformwilligen Mitgliedstaaten technischadministrative Unterstützung durch den "Structural Reform Support Service" der Kommission zukommen zu lassen.
- 3. Er weist darauf hin, dass die starke Nachfrage nach Mitteln aus dem Programm für Strukturreformen auch auf Mitnahmeeffekten beruhen könnte, das heißt dass Reformen finanziell unterstützt werden, die auch ohne das Programm durchgeführt worden wären. Ein Ausbau des Programms sollte mit Maßnahmen einhergehen, die auf eine Minimierung von Mitnahmeeffekten abzielen.
- 4. Nach Auffassung des Bundesrates sollte der Evaluation der geförderten Programme ein höherer Stellenwert zukommen, um langfristig eine effektive und effiziente Mittelvergabe zu gewährleisten.