Punkt 10 der 839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat bedauert, dass auch durch das Jahressteuergesetz 2008 eine angemessene und eindeutige steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer nicht erfolgt ist.
Bereits im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde das Anliegen des Bundesrates nicht berücksichtigt. Der Bundesrat stimmte mit Beschluss vom 21. September 2007 (BR-Drs. 579/07(B) ) diesem Gesetz zwar zu, aber lediglich um ein zeitnahes In-Kraft-Treten nicht weiter zu gefährden. Stattdessen sollte das Anliegen des Bundesrates im Jahressteuergesetz 2008 aufgegriffen werden.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren der Absicht des Bundesrates zu einer angemessenen steuerlichen Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer Rechnung zu tragen oder eine hierauf zielende Bundesratsinitiative in vollem Umfang zu unterstützen.