Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen
Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Punkt 2 der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat legt gegen das vom Bundestag am 4. Dezember 2009 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes Einspruch ein.

Begründung:

Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 10. November 2010 zu dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. In dem Gesetz ist ein Rückgang der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung von zurzeit 25,4 Prozent auf bundesdurchschnittlich 23,6 Prozent im Jahr 2010 vorgesehen. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass der geltende Anpassungsmechanismus nicht dazu geeignet ist, die gesetzlich festgelegte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich zu gewährleisten. Dazu bedarf es vielmehr einer Anpassungsformel, deren Maßstab die Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung ist.