Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSVMG)

839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007

Der Bundesrat möge wie folgt beschließen:

Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem LSVMG Anstrengungen unternommen werden, das agrarsoziale Sicherungssystem dauerhaft und zukunftsgerichtet zu stabilisieren. Hierzu tragen u.a. die vom Bund mitfinanzierte Abfindungsaktion und die Einschnitte in den Leistungsbereich bei.

Auch unter Berücksichtigung der im Bundestagsverfahren vorgenommenen Änderungen sind aber die Bedenken des Bundesrates im Hinblick auf das Einsparvolumen nicht ausgeräumt. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Verwaltungskostenreduzierung.

Es ist weiterhin fraglich, ob die Aufgabenverlagerung auf den künftigen Spitzenverband insgesamt einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhält und die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparziele erreichbar sind. Aus der Sicht des Bundesrates darf eine Reduzierung des Bundeszuschusses erst und nur in dem Umfang erfolgen, wie sich das Einsparpotential aufgrund der Umsetzung der Maßnahmen nach dem LSVMG realisiert.

Unabhängig davon fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, baldmöglichst - jedenfalls noch im Jahr 2008 - die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkassen an den Bundeszuschüssen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben ab dem Jahr 2009 gesetzlich zu regeln.