Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 10. November 2011 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes - Drucksachen 17/7317, 17/7369, 17/7671(neu) - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7671(neu) angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland seit Jahren auf einem weltweit herausragenden Niveau. Umwelt, Landwirte und Verbraucher profitieren davon gleichermaßen. Bei der Umsetzung der neuen EU-Zulassungsverordnung in nationales Recht kommt es daher einerseits darauf an, das hohe Schutz- und Anwendungsniveau in Deutschland zu erhalten. Auf der anderen Seite muss eine Harmonisierung der Zulassungsvorschriften erfolgen, damit unsere Landwirtschaft, aber auch die Forschung und Entwicklung von innovativen Pflanzenschutzmitteln in einem fairen Wettbewerb mit anderen europäischen Anbietern stehen.
Diesen Grundsätzen muss der Entwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes genügen.
II. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung daher:
- - die Leitlinien der Europäischen Kommission (guidance documents) bei der Prüfung und Bewertung im Zulassungsverfahren anzuwenden und sich für einheitliche Kriterien einzusetzen; - in Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Durchführung der Regelung zu Sondergebieten einerseits auf eine zügige Antragsbearbeitung zu achten, andererseits geeignete Maßnahmen für eine pragmatische Umsetzung der Vorgaben zu suchen;
- - bei der anstehenden Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung mit den Bundesländern zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Sachkundenachweises für bereits sachkundige Landwirte auf Bundesebene ein einfaches und einheitliches Verfahren vorgesehen werden kann; dabei ist auf Effizienz und Praktikabilität zu achten; insbesondere soll der Abschluss einer Ausbildung, in der die notwendigen Voraussetzungen für den Sachkundenachweis vermittelt wurden, auch automatisch zur Erteilung des Sachkundenachweises führen und der Nachweis der vorgesehenen Fortbildungen unbürokratisch und praktikabel gestaltet werden;
- - die Entwicklung der Widerrufe gemäß § 50 Absatz 2 zu beobachten und - sofern erforderlich - dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine Erlaubnisregelung für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln vorzulegen; - dem Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über den Stand der Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung innerhalb der zonalen Zulassung (gegenseitige Anerkennung) vorzulegen; in diesem Bericht ist auch auf Erkenntnisse im Umgang mit Pflanzenstärkungsmitteln einzugehen;
- - bei der Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln insbesondere die im Rahmen des Fachworkshops des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV, Potsdam, 2009) zum nationalen Aktionsplan verabschiedeten Eckpunkte zu berücksichtigen;
Die Inhalte des Aktionsplans sind eng an den von der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie vorgegebenen Rahmen zu orientieren. Der Fokus soll sich dabei auf die Minderung von Risiken richten, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Die Reduktion des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes auf das notwendige Maß entspricht auch der Zielsetzung des geltenden Aktionsplans des BMELV. Wir setzen dabei auf eine effiziente, zielgerichtete und somit nachhaltige Anwendung. Im Sinne eines ausgewogenen Aktionsplans sind ebenso der Nutzen des land- und forstwirtschaftlichen Pflanzenschutzes (einschl. der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln) und bisherige Erfolge bei der Risikominderung zu berücksichtigen.
Bevorzugte Maßnahmen sind die Förderung und Praxiseinführung von Innovationen und des integrierten Pflanzenschutzes (einschließlich geeignete Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Förderung von ), die Stützung einer unabhängigen Offizialberatung im Pflanzenschutz und die Einhaltung von Vorschriften im Pflanzenschutz durch das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm. Auch ein hinreichender Forschungshintergrund ist für die Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes bereit zu stellen.
Die Indikatoren des nationalen Aktionsplans sollen einen unmittelbaren Bezug zu den Zielen des Aktionsplans haben und sind auf die für die Durchführung des Aktionsplans unbedingt erforderlichen Indikatoren zu beschränken.
Die Bundesregierung wird gebeten, den Deutschen Bundestag über die Fortschritte bei der Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zu unterrichten.
- - in geeigneten internationalen Gremien auf das Problem des Handels mit illegalen oder falsch deklarierten Pflanzenschutzmitteln mit dem Ziel aufmerksam zu machen, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und möglichen weiteren Regelungsbedarf zu prüfen;
- - dafür Sorge zu tragen, dass die nun notwendigen Zulassungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel zügig durchgeführt werden.