Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - Antrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Brandenburg -

Der Bundesrat hat in seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 beschlossen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.