Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Der Bundesrat hat in seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 beschlossen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.