Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 16. Oktober 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/10604 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes - Drucksache 016/9560 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- "b) In Nummer 2 werden der abschließende Punkt durch das Wort "oder" ersetzt und die folgende Nummer 3 angefügt:
"3. der Arbeitnehmer über nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 angelegte vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des § 4 Abs. 4 Nr. 4 in Höhe von mindestens 30 Euro verfügt.""
Fristablauf: 07.11.08
Erster Durchgang: Drucksache. 296/08 (PDF)