Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313537 - vom 5. Oktober 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. September 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union und seine Bestimmungen zu Menschenrechten,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Verletzungen von Menschen- und Minderheitenrechten und Religionsfreiheit in China,
- - in Kenntnis der langen philosophischen und religiösen Tradition Chinas,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Prioritäten der EU und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005)2,
- - unter Hinweis auf den Bericht und die Empfehlungen des Seminars vom 20. und 21. Juni 2005 zum Menschenrechtsdialog EU-China,
- - unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Gipfels EU-China vom 5. September 2005,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in Kenntnis der Tatsache, dass die Verfolgung aus religiösen Gründen in China ein allgemeines Problem ist, unter dem viele Kirchen und religiöse Gemeinden, einschließlich u.a. die Christen, die tibetischen Buddhisten und die Muslims, zu leiden haben,
B. in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte eine der Hauptprioritäten in der Politik der EU und eines der Grundprinzipien der Union ist,
C. in der Erwägung, dass die in den Verträgen verankerte Förderung der Menschenrechte ein Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist,
D. in der Erwägung, dass auf dem EU-China-Gipfel vom 5. September 2005 der 30. Jahrestag der diplomatischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China mit der Vereinbarung eines neuen strategischen Dialogs begangen wurde; in der Erwägung, dass die Frage der Menschenrechte einer der Hauptpunkte ist, die zur Behandlung auf die Tagesordnung gesetzt wurden,
E. in der Erwägung, dass im Menschenrechtsdialog EU-China die Religions- und Glaubensfreiheit Priorität genießt,
F. in der Erwägung, dass die Behörden, obwohl die Freiheit religiöser Überzeugungen nach Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China geschützt ist, in der Praxis versuchen, die Religionsausübung auf von der Regierung sanktionierte Organisationen und registrierte Andachtsorte zu beschränken und die Ausweitung und den Umfang der Tätigkeiten religiöser Gruppen zu kontrollieren,
G. in der Erwägung, dass durch Chinas neue Vorschriften über die religiösen Angelegenheiten, die am 1. März 2005 in Kraft getreten sind, die Kontrolle der Religionsausübung durch die Regierung verschärft wurde,
H. unter Hinweis darauf, dass die katholische Kirche neben anderen christlichen Glaubensgemeinschaften in der Volksrepublik China eine lange Zeit der Verfolgung durchgemacht hat und immer noch als Folge dieser Praktiken gezwungen ist, teilweise im Untergrund zu agieren,
I. in der Erwägung, dass die chinesischen Behörden ihre Kontrolle von nicht registrierten protestantischen Hauskirchen und die Einflussnahme auf den Prozess der Ernennung von Bischöfen intensiviert haben,
J. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitglieder des christlichen Klerus brutal unterdrückt worden sind und dass sie nicht nur daran gehindert werden, öffentliche Gottesdienste abzuhalten, sondern auch ihr priesterliches Amt auszuüben; in tiefer Sorge über die Zunahme von willkürlichen Verhaftungen, Folter, Fällen ungeklärten Verschwindens, Zwangsarbeit sowie Isolations- und Umerziehungslagern, unter der der christliche Klerus und Laien zu leiden haben,
- 1. fordert die chinesische Regierung auf, der Unterdrückung aus religiösen Gründen ein Ende zu setzen und dafür zu sorgen, dass sie die internationalen Menschenrechtsstandards sowie die religiösen Rechte achtet und die Demokratie, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die politische und Religionsfreiheit in China gewährleistet;
- 2. fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, die Unterscheidung zwischen erlaubten und nicht erlaubten Glaubensgemeinschaften aufzuheben, wie dies von dem UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit seit 1994 empfohlen wird;
- 3. fordert die Kommission und den Rat auf, gegenüber den chinesischen Behörden klar zum Ausdruck zu bringen, dass sich eine echte Partnerschaft nur entwickeln kann, wenn gemeinsame Werte in vollem Umfang geachtet und in die Praxis umgesetzt werden;
- 4. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, besonders die Frage der Verfolgung von chinesischen Christen zur Sprache zu bringen und von der chinesischen Regierung Informationen zu verlangen
- a) über die Lage der katholischen Bischöfe James Su Zhimin (Diözese Baoding, Hebei), 72; Francis An Shuxin (Auxiliarbischof der Diözese Baoding, Hebei), 54; Han Dingxian (Diözese Yongnian/Handan, Hebei), 66; Cosma Shi Enxiang (Diözese Yixian, Hebei), 83; Philip Zhao Zhendong, (Diözese Xuanhua, Hebei), 84; Paul Huo Junlong, Administrator der Diözese Baoding, 50; Shi Enxiang (Diözese Yixian, Provinz Hebei), 83; sowie über die Mitglieder des Klerus, die verschwunden sind und verhaftet wurden, namentlich Zhang Zhenquan und Ma Wuyong (Diözese Baoding, Hebei; Li Wenfeng, Liu Heng, und Dou Shengxia (Diözese Shijiazhuang, Hebei); Chi Huitian (Diözese Baoding, Hebei); Kang Fuliang, Chen Guozhen, Pang Guangzhao, Yin Ruose und Li Shujun (Diözese Baoding, Hebei); Lu Xiaozhou (Diözese Wenzhou, Zhejiang); Lin Daoming (Diözese Fuzhou, Fujian); Zheng Ruipin (Diözese Fuzhou, Fujian); Pang Yongxing, Ma Shunbao und Wang Limao (Diözese Baoding, Hebei); Li Jianbo (Diözese Baoding, Hebei) und Liu Deli; fordert ferner die bedingungslose Freilassung aller chinesischen Katholiken, die wegen ihrer religiöser Überzeugungen in Haft sind, und die unverzügliche Einstellung jeder Art von Gewalt gegen sie;
- b) über die Lage von Zhang Rongliang (53), einem der Gründer der Kirche "China für Christus", einer Gruppe, die aus mehr als 10 Millionen Christen besteht, der am 1. Dezember 2004 verhaftet wurde und sich immer noch ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Haft befindet; fordert die bedingungslose Freilassung dieses Pastors und aller chinesischen Katholiken, die wegen ihrer religiöser Überzeugungen in Haft sind, und die unverzügliche Einstellung jeder Art von Gewalt gegen sie;
- 5. fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China umzusetzen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und umzusetzen;
- 6. nimmt zur Kenntnis, dass die chinesische Regierung endlich den Anträgen des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit und des Sonderberichterstatters für Folter auf einen Besuch Chinas vor Ende des Jahres stattgegeben hat; ersucht die chinesische Regierung, diesen Besuch bald stattfinden zu lassen; fordert die chinesischen Behörden auf, dem UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit Zugang zum vom Dalai Lama benannten Panchen Lama zu gewähren;
- 7. begrüßt die Tatsache, dass es einen strukturierten Menschenrechtsdialog EU-China gibt; äußert seine Enttäuschung darüber, dass dieser Dialog zu keinen substanziellen Ergebnissen geführt hat; fordert den Rat und die Kommission auf, diese Fragen, die zu Bedenken Anlass geben, während des anstehenden Menschenrechtstreffens EU-China als Teil einer eingehenden Bewertung der Effizienz dieses Dialogs zur Sprache zu bringen;
- 8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, den Mitgliedstaaten der UN-Menschenrechtskommission sowie der Regierung der Volksrepublik China zu übermitteln.
1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0051.