Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313537 - vom 5. Oktober 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. September 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit

Das Europäische Parlament,

A. in Kenntnis der Tatsache, dass die Verfolgung aus religiösen Gründen in China ein allgemeines Problem ist, unter dem viele Kirchen und religiöse Gemeinden, einschließlich u.a. die Christen, die tibetischen Buddhisten und die Muslims, zu leiden haben,

B. in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte eine der Hauptprioritäten in der Politik der EU und eines der Grundprinzipien der Union ist,

C. in der Erwägung, dass die in den Verträgen verankerte Förderung der Menschenrechte ein Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist,

D. in der Erwägung, dass auf dem EU-China-Gipfel vom 5. September 2005 der 30. Jahrestag der diplomatischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China mit der Vereinbarung eines neuen strategischen Dialogs begangen wurde; in der Erwägung, dass die Frage der Menschenrechte einer der Hauptpunkte ist, die zur Behandlung auf die Tagesordnung gesetzt wurden,

E. in der Erwägung, dass im Menschenrechtsdialog EU-China die Religions- und Glaubensfreiheit Priorität genießt,

F. in der Erwägung, dass die Behörden, obwohl die Freiheit religiöser Überzeugungen nach Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China geschützt ist, in der Praxis versuchen, die Religionsausübung auf von der Regierung sanktionierte Organisationen und registrierte Andachtsorte zu beschränken und die Ausweitung und den Umfang der Tätigkeiten religiöser Gruppen zu kontrollieren,

G. in der Erwägung, dass durch Chinas neue Vorschriften über die religiösen Angelegenheiten, die am 1. März 2005 in Kraft getreten sind, die Kontrolle der Religionsausübung durch die Regierung verschärft wurde,

H. unter Hinweis darauf, dass die katholische Kirche neben anderen christlichen Glaubensgemeinschaften in der Volksrepublik China eine lange Zeit der Verfolgung durchgemacht hat und immer noch als Folge dieser Praktiken gezwungen ist, teilweise im Untergrund zu agieren,

I. in der Erwägung, dass die chinesischen Behörden ihre Kontrolle von nicht registrierten protestantischen Hauskirchen und die Einflussnahme auf den Prozess der Ernennung von Bischöfen intensiviert haben,

J. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitglieder des christlichen Klerus brutal unterdrückt worden sind und dass sie nicht nur daran gehindert werden, öffentliche Gottesdienste abzuhalten, sondern auch ihr priesterliches Amt auszuüben; in tiefer Sorge über die Zunahme von willkürlichen Verhaftungen, Folter, Fällen ungeklärten Verschwindens, Zwangsarbeit sowie Isolations- und Umerziehungslagern, unter der der christliche Klerus und Laien zu leiden haben,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0051.