Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.