Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.