Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat hält die Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) für ein wesentliches Ziel der EU-Fischereipolitik.
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Verordnung des Rates zur IUU-Fischerei. Die Verordnung muss jedoch angemessen sein und übergeordnete Ziele wie Deregulierung und Bürokratieabbau beachten. Der Bundesrat befürchtet, dass die Verordnung in der vorliegenden Form insbesondere durch die Einführung eines Bescheinigungssystems erhebliche Folgekosten für Bund und Küstenländer sowie für den Fischereisektor verursacht.
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen des vorliegenden Vorschlags bei der Kommission dafür einzusetzen, dass
- - bei der Definition einer IUU-Fischerei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird;
- - die durch die bestehenden Gemeinschaftsvorschriften bereits ausreichend geregelte Fischerei durch Fahrzeuge der Gemeinschaft in EU-Gewässern insgesamt aus der Verordnung herausgenommen wird;
- - die Kommission den Vorschlag an ihrem eigenen Ziel einer Deregulierung von Vorschriften misst;
- - die Kommission die den Mitgliedstaaten entstehenden Kosten beziffert und sich an diesen beteiligt.