Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17. Oktober 2003 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz - Drucksachen 015/1518, 015/1665, 015/1684 - den nachfolgenden Entschließungsantrag auf Drucksache 015/1762 - angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland unterliegen die Versicherungen einer geordneten staatlichen Aufsicht. Zudem gibt es umfangreiche verbindliche Anlagevorschriften. Die von der Versicherungswirtschaft eingerichtete Auffanggesellschaft Protektor ist allerdings eine freiwillige Einrichtung. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Um das notwendige Vertrauen der Bevölkerung in die Erfüllbarkeit von Versicherungspolicen zu stärken, bedarf es eines gesetzlich verankerten Systems, das ähnlich wie der Einlagensicherungsfonds bei Privatbanken Ansprüche der Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen absichert.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob es einer aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflicht der Versicherungsunternehmen hinsichtlich riskanter Kapitalanlagen und in diesem Zusammenhang auch einer Verschärfung der Versicherungsaufsicht bedarf.
II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, um die vertraglichen Ansprüche der Versicherten gegenüber den Versicherungsunternehmen zu sichern und in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob weitergehende Maßnahmen im Bereich der Versicherungsaufsicht erforderlich sind. Dabei sind die von der Versicherungswirtschaft bereits freiwillig eingerichteten Sicherungssysteme einzubeziehen.