Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313537 - vom 5. Oktober 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. September 2005 angenommen.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (9649/2005 - KOM (2004) 0848 - C6-0200/2005 - 2004/0292(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2004) 0848)1,
- - in Kenntnis des Textes des Rates (9649/2005),
- - in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz zweiter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0200/2005),
- - gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0219/2005),
- 1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
- 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko zu übermitteln.
1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.