Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 120. Sitzung am 24. Oktober 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/6780 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 016/5100 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 15.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 123/07 (PDF)