Antrag des Freistaates Sachsen
Auszahlung der zweiten Tranche im Anpassungsprogramm für Griechenland sowie Änderung der Garantieschlüssel
22. Umfrage der Europakammer vom 30. November 2012
Die Europakammer möge beschließen, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat stellt mit Besorgnis fest, dass in Folge der Maßnahmen zur Verbesserung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands seitens der Bundesregierung erstmalig direkte Belastungen des Bundeshaushaltes angekündigt worden sind. Der Bundesrat erwartet, dass die Deckung dieser Belastungen ohne Kürzungen der Leistungen des Bundes an die Länder und Kommunen erfolgt.